Leichtathleten sammeln wieder Altpapier

Die Altpapiersammlungen im Jahr 2018 sind jeweils am Samstag,
20. Januar - 24. März - 19. Mai - 28. Juli - 22 September - 24. November.
Halten Sie bitte Altpapier ab 8:00 Uhr handlich gebündelt gut sichtbar am Straßenrand bereit.
Bitte schnüren sie keine allzu schweren Pakete, da auch viele Jugendliche mithelfen. Kartonagen werden nicht mitgenommen.
Selbstablieferer können ihre Pakete am Festplatz am Rothsee abgeben.
Gesammelt wird bei jeder Witterung.
Der Erlös fließt in die Nachwuchsarbeit der Leichtathletik- und Fußballabteilung.

Sicherheitshinweise
Das Sammel- und Fahrpersonal hat künftig darauf zu achten,
- dass während der Sammlung ausnahmslos Warnwesten getragen werden (bzgl. Warnwesten bitte an Reinhard Kindig wenden),
- sich während der Fahrt von und zu den Sammelorten/Ortsteilen keine Person auf dem Hänger befindet (hier ist möglichst ein separates Fahrzeug oder ein regulärer Sitzplatz auf dem Traktor zu verwenden,
- während der/des Fahrt/Sammelvorganges allenfalls eine Person unmittelbar auf der Ladefläche des Hängers zur Sicherung/Beaufsichtigung der Ladung sitzt,
- die Sammler während der Sammlung allenfalls auf der sicheren Stehvorrichtung bei längeren Zwischenfahrten stehen (besser, während der Sammlung laufen),
- der Sammelvorgang zumindest auf verkehrsreichen Straßen nur noch von hinten und der Gehwegseite aus auf den Anhänger stattfindet (das Überqueren der Gegenverkehrsseite wäre möglichst zu vermeiden),
- bei evtl. notwendigen Zwischensortierungen auf dem Anhänger das Gespann an einer verkehrsgünstigen Stelle steht (das Sammelpersonal kann dann im Stehen auf dem Hänger tätig werden),
- das Gespann während der Sammlung mit mäßigem Tempo gefahren wird,
- Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren nicht zur Sammlung herangezogen werden.
Absolut nicht zulässig ist das Stehen auf der Ackerschiene, Deichsel etc. zwischen Zugfahrzeug und Hänger während der Fahrt.
Dies ist zwingend zu vermeiden, da lebensgefährlich!

Hohe Bordwände oder Geländer an den Sammelanhänger sind zur Vermeidung von Unfällen - insbesondere, wenn Personal auf dem Hänger steht - grundsätzlich von Vorteil und wären vorrangig zu nutzen.

Im Download-Center sind aus einem Lehrbuch einer Fahrschule auch nochmals die Möglichkeiten und Verbote von Personenbeförderungen auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen anschaulich erläutert. Bitte aufmerksam durchlesen und beachten!

Versicherungsschutz:
Folgende Konstellationen sind denkbar:
Sachschaden am Sammelgespann:Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters, falls diese nicht vorhanden, muss ggf. der Verein für den Schaden aufkommen; dies gilt ggf. auch bei Höherstufung der Vollkaskoversicherung (Rabattverlust).
Sachschaden an Fremdfahrzeug:gesetzliche Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters; bei einer Höherstufung der Haftpflichtversicherung (Rabattverlust) muss ggf. der Verein aufkommen. Wenn Schaden durch Sammler verursacht wird, tritt Sportversicherung (Haftpflicht) BLSV ein!
Personenschaden von an der Sammlung nicht beteiligten Verkehrsteilnehmern: gesetzliche Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters; bei einer Höherstufung der Haftpflichtversicherung (Rabattverlust) muss ggf. der Verein aufkommen. Wenn Schaden durch Sammler verursacht wird, tritt Sportversicherung (Haftpflicht) BLSV ein!
Personenschaden von Sammelpersonal des Vereins: Sportversicherung (Unfallversicherung BLSV) für seine Mitglieder, da Sammlung nichtkommerziell dem Vereinszweck dient (Sammlung gilt als Vereinsveranstaltung).
(Hinweis: Alle Ansprüche aus der Sportversicherung für Vereinsmitglieder (= Haftpflicht - auch Umwelt, Vermögensschaden, Vertrauensschaden -, Unfall, Kranken, Rechtsschutz) wurden mit dem BLSV abgestimmt; Voraussetzung ist, dass alle an der Sammlung beteiligten auch Vereinsmitglieder sind! Weitere Hinweise http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/versicherungen/sportversicherung.html)
Vor Beginn des neuen Sammeljahres meldet jeder Fahrzeughalter (Fahrer) die Sammeltermine an die jeweilige Fahrzeugversicherung (Haftplicht- ggf. Kasko VS) und fragt den Versicherungsschutz für nichtkommerzielle Vereinssammlungen ab! Das Sammeln mit geliehenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit grüner Nummer dürfte unseres Erachtens aus steuerlicher und versicherungsrechtlicher Sicht zugelassen und rechtens sein.

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